Geschäftsordnung Studiobühne Erlangen e.V.

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Geschäftsordnung der Studiobühne Erlangen e.V.

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Inhalt

1Formalia 2

2Organe des Vereins 2

2.1Mitglieder 2

2.1.1Mitgliedschaft 2

2.1.2Mitglied im Vereinsverteiler 2

2.1.3Mitgliedsbetreuung 3

2.1.4Mitgliedsbeitrag 3

2.2Vorstand 3

2.2.1Vorstandswahl & Amtszeit 3

2.2.2Aufgabenfelder des Vorstandes 3

2.3Sonstige Ämter 5

2.3.1Beauftragtenposten 5

2.3.2Kassenprüfer 5

2.3.3Abendleitung 5

3Nicht projektbezogene Veranstaltungen des Vereins 5

3.1Stammtisch 5

3.2Mitgliederversammlung 6

3.3Workshop 6

4Projekte 6

4.1Werbung 6

4.1.1Projektbezogene Werbung 6

4.1.2Nicht projektbezogene Werbung 7

4.2Finanzierung 7

4.2.1Budgeterhöhung 8

• Jeder Regisseur kann grundsätzlich beim Vorstand eine Budgeterhöhung für sein Stück beantragen. Folgende Bedingungen sind dafür zu erfüllen: 8

– Die Budgeterhöhung muss beantragt werden, bevor das Budget überschritten ist. 8

– Der Regisseur muss eine Aufstellung der getätigten und geplanten Kosten beim Vorstand einreichen. 8

– Der Regisseur muss eine Kalkulation der zu erwartenden Einnahmen beim Vorstand einreichen. Darin weist er nach, dass das Stück rein rechnerisch verlustfrei durchgeführt werden kann. 8

• Die Budgeterhöhung ist eine Ausnahmeregel und kann vom Vorstand abgelehnt werden, wenn zum Beispiel die finanzielle Situation der Studiobühne es verbietet oder der Regisseur offensichtlich Geld verschwendet hat. Sie kann vom Vorstand auch bereits vor Beginn der Produktion ausgeschlossen werden, wenn der Regisseur in der Vergangenheit bereits sehr oft eine Budgeterhöhung beansprucht hat. 8

Rechte 8

4.3Aufführungen 8

4.3.1Organisation 8

4.3.2Zusatzleistungen 9

4.4Orte 9

4.5Regie 9

4.6Sonstiges 10



1Formalia

2Organe des Vereins

2.1Mitglieder

2.1.1Mitgliedschaft

2.1.2Mitglied im Vereinsverteiler

2.1.3Mitgliedsbetreuung

2.1.4Mitgliedsbeitrag

2.2Vorstand

2.2.1Vorstandswahl & Amtszeit

2.2.2Aufgabenfelder des Vorstandes

2.2.2.1Entwicklung und Kooperation

2.2.2.2Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

2.2.2.3Finanzen

2.2.2.4Raumverwaltung

2.2.2.5Mitgliederbetreuung

2.3Sonstige Ämter

2.3.1Beauftragtenposten

2.3.2Kassenprüfer

2.3.3Abendleitung

3Nicht projektbezogene Veranstaltungen des Vereins

3.1Stammtisch

3.2Mitgliederversammlung

3.3Workshop

4Projekte

4.1Werbung

4.1.1Projektbezogene Werbung

4.1.2Nicht projektbezogene Werbung

4.2Finanzierung

4.2.1Budgeterhöhung

Jeder Regisseur kann grundsätzlich beim Vorstand eine Budgeterhöhung für sein Stück beantragen. Folgende Bedingungen sind dafür zu erfüllen:

Die Budgeterhöhung muss beantragt werden, bevor das Budget überschritten ist.

Der Regisseur muss eine Aufstellung der getätigten und geplanten Kosten beim Vorstand einreichen.

Der Regisseur muss eine Kalkulation der zu erwartenden Einnahmen beim Vorstand einreichen. Darin weist er nach, dass das Stück rein rechnerisch verlustfrei durchgeführt werden kann.

Die Budgeterhöhung ist eine Ausnahmeregel und kann vom Vorstand abgelehnt werden, wenn zum Beispiel die finanzielle Situation der Studiobühne es verbietet oder der Regisseur offensichtlich Geld verschwendet hat. Sie kann vom Vorstand auch bereits vor Beginn der Produktion ausgeschlossen werden, wenn der Regisseur in der Vergangenheit bereits sehr oft eine Budgeterhöhung beansprucht hat.

Wenn der Regisseur sich im Voraus ausdrücklich bereit erklärt hat, besondere Vergünstigungen mit dem Stückbudget zu bezahlen (z.B. den Aufführungsraum für einen zusätzlichen Tag zu mieten), werden diese Ausgaben bei Beanspruchung einer Budgeterhöhung nicht zurückerstattet.

Rechte

4.3Aufführungen

4.3.1Organisation

4.3.2Zusatzleistungen

4.4Orte

4.5Regie

4.6Sonstiges